Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei Funk

Als Deutschlands größter inhabergeführter und unabhängiger Versicherungsmakler und Risk Consultant bekennt sich die Funk Gruppe zur Einhaltung der Menschenrechte, zur Achtung der Rechte der Mitarbeitenden und zum Schutz der Umwelt. Wir haben entsprechende Verfahren definiert und setzen die dazugehörigen Prozesse um. Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) haben wir eine neue Grundsatzerklärung veröffentlicht, unsere Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich sowie die Lieferkette vertieft und unser Hinweisgebendensystem erweitert.

„Es ist unser Ziel, Menschenrechte und die Umwelt entlang der Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern.“

Dr. Anja Funk-Münchmeyer, Geschäftsführerin Funk Gruppe GmbH

Grundsatzerklärung der Funk Gruppe zur Menschenrechtsstrategie

Es ist das erklärte Ziel der Unternehmensleitung, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern. Verstöße gegen international verankerte Menschenrechte und gegen nationale und internationale Umweltschutzvorschriften werden nicht toleriert. Insbesondere wird Rücksicht auf die Rechte potenziell betroffener Gruppen genommen.

Die Grundlage der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bilden die folgenden internationalen Regelungswerke, zu denen sich die Funk Gruppe bekennt:

  • Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Internationales Übereinkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • UN Global Compact
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
  • Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze zur Menschenrechts- und Umweltstrategie gelten im gesamten Geschäftsbereich der Funk Gruppe einschließlich der Tochtergesellschaften, und sind von der Geschäftsführung den Mitarbeitenden bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben einzuhalten. Die lokale Umsetzung obliegt dabei den Verantwortlichen am jeweiligen Standort.

Die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten wird von allen Geschäftspartnern erwartet. Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten ist die Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit mit der Funk Gruppe.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verfolgt das Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Zu diesem Zweck definiert es eine Reihe geschützter Rechtspositionen, deren drohende Verletzung durch umfangreiche Sorgfaltspflichten vorgebeugt werden soll.

Nach § 6 Abs. 2 LkSG hat jedes in den Anwendungsbereich des LkSG fallende Unternehmen eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie zu verabschieden. Darin ist das Verfahren zu beschreiben, mit dem ein Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Lieferkette nachkommt. Es sind die menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken zu benennen, die auf Grundlage der Risikoanalyse prioritär festgestellt wurden. Schließlich definiert die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen, die ein Unternehmen an seine Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette richtet.

Die internationalen Richtlinien zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt schlagen sich im deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz in § 2 Abs.2 und 4 LkSG nieder. Demgemäß verpflichtet sich die Funk Gruppe insbesondere zur

  • Einhaltung des Verbots von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit;

  • Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitsschutz und Arbeitszeiten;

  • Anerkennung des Rechts aller Mitarbeitenden, Arbeitnehmervertretungen zu bilden, zu streiken und Kollektivverhandlungen zu führen;

  • Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden frei von jeglicher Diskriminierung;

  • Gewährung eines angemessenen Lohns, mindestens in Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns;

  • Einhaltung des Verbots zur Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs;

  • Einhaltung des Verbots der widerrechtlichen Zwangsräumung oder eines Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern;

  • Einhaltung des Verbots zur Nutzung von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften, wenn hierdurch ein Verstoß gegen Menschenrechte droht;

  • Einhaltung des Verbots, die Menschenrechte durch sonstige Verhaltensweisen in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen;

  • Einhaltung des Verbots zur Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten und Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen sowie einer unzulässigen Behandlung von Quecksilberabfällen;

  • Einhaltung des Verbots der Produktion und Verwendung verbotener Chemikalien;

  • Einhaltung des Verbots der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sowie der unzulässigen Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle.

Die Funk Gruppe ergreift angemessene und wirksame Maßnahmen, um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verifizieren und die Realisierung von Risiken zu verhindern. Wird festgestellt, dass die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, greift ein zielgerichteter Abhilfeprozess, im Rahmen dessen individuelle Maßnahmen zur Beendigung eines Verstoßes und zur Minimierung seiner Folgen ergriffen werden.

Alle Maßnahmen, die im Rahmen unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Verantwortung ergriffen werden, folgen dem Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“: Wir bekennen uns dazu, unsere Geschäftspartner bei der Vermeidung und Beendigung von Verstößen gegen die Menschenrechte oder umweltbezogene Vorschriften zu unterstützen, bevor wir Geschäftsbeziehungen aufgeben oder auf alternative Bezugsquellen ausweichen.

Die Sorgfaltspflichten werden für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette im Rahmen eines Risikomanagementsystems umgesetzt. Durch die horizontale und vertikale Integration der Sorgfaltspflichten in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe stellt die Funk Gruppe sicher, dass Risiken erkannt und Präventions- und Abhilfemaßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden. Das Risikomanagement wird konzernübergreifend umgesetzt und zentral gesteuert und überwacht.

a) Maßnahmen für effektives Risikomanagement

Das Risikomanagementsystem richtet Prozesse zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten ein und legt Verantwortungsbereiche, Zuständigkeiten und Berichtslinien fest.

Die Sorgfaltspflichten werden innerhalb der Funk Gruppe horizontal verankert. Alle relevanten Abteilungen – Prozess- und Qualitätsmanagement, Betriebsmanagement/Einkauf, Personal und Recht/Compliance – werden in die Umsetzungsschritte einbezogen. Operativ gesteuert wird die Umsetzung der Sorgfaltspflichten durch die Abteilung Prozess und Qualitätsmanagement. Sie trägt gem. § 3 Abs. 1 Nr.2 LkSG die Verantwortung für Maßnahmen zur Risikominderung und überprüft die Wirksamkeit der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Rahmen von regelmäßigen und Ad-hoc-Prüfungen.

Gesamtverantwortlich für die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist die Geschäftsführung.

Die Funk Gruppe hat gemäß § 4 Abs.3 LkSG innerhalb des Unternehmens drei zuständige Personen aus den Bereichen Prozess und Qualitätsmanagement, Funk Consulting und Recht/Compliance benannt, die das Risikomanagement für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette überwachen und regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen durchführen. Gemeinsam mit den Abteilungen Einkauf/Betriebsmanagement, Personal und Recht/Compliance arbeiten sie an der stetigen Weiterentwicklung des Maßnahmenkatalogs zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Sie berichten direkt an die Geschäftsführung.

b) Risiken erkennen, gewichten und priorisieren

Die Funk Gruppe führt vollumfängliche Risikoanalysen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und bei ihren unmittelbaren Zulieferern durch. Dabei greifen wir sowohl auf internen als auch externen Sachverstand zurück. Die Komplexität und der Umfang unserer internationalen Lieferkette erfordert den Einsatz technischer Lösungen, die uns bei der Identifizierung, Verifizierung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken unterstützen.

Unser Risikoanalysesystem ermöglicht eine Ermittlung der individuellen Risiken eines jeden Geschäftspartners. Unter Zugrundelegung der allgemeinen Zuliefererangaben – insbesondere Herkunftsland und Branche – erfolgt eine abstrakte Risikoanalyse basierend auf einer Vielzahl anerkannter Indizes und Studien externer Experten. Auf der Grundlage von Selbstbewertungen der Lieferanten, nachgewiesener Zertifizierungen und eigener Erkenntnisse aus Kontrollen oder Geschäftsvorgängen überprüfen wir Geschäftspartner anschließend auf konkrete menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken. Dabei wird nicht nur das Herkunftsland und die Branche des Geschäftspartners berücksichtigt. Wir analysieren auch Produktrisiken, Handelsstufenrisiken, die Komplexität vorgelagerter Lieferketten sowie eine Vielzahl weiterer Daten, um Risiken einzugrenzen, zu lokalisieren und frühzeitig zu erkennen.

Wir gewichten und priorisieren Risiken, indem wir die typischerweise zu erwartende Schwere einer möglichen Rechtsverletzung und ihre Unumkehrbarkeit in ein Verhältnis zu der Eintrittswahrscheinlichkeit setzen. Wir berücksichtigen auch eigene mögliche Verursachungsbeiträge sowie den Grad unseres Einflussvermögens, um Risiken zu priorisieren und zielgerichtet dort aktiv zu werden, wo die Realisierung von Risiken droht. Mithilfe einer Risikomatrix identifizieren wir unseren Handlungsbedarf und stoßen Präventions- und Abhilfemaßnahmen dort an, wo sie notwendig sind.

c) Präventiv vorgehen

Die umfangreiche Risikoanalyse wird ergänzt durch angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen.

Im eigenen Geschäftsbereich gelten unternehmensinterne Richtlinien, die die Erwartungen an und die Rechte von Mitarbeitenden klar und verständlich zusammenfassen.

Die Funk Gruppe  bietet eine umfangreiche Schulungs- und Bildungsmöglichkeit an, die Mitarbeitende wahrnehmen können. Die mit der Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten betrauten Mitarbeitenden nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um die internationalen Anforderungen an die Menschenrechte und den Umweltschutz in der gesamten Lieferkette umsetzen zu können. Unseren Geschäftspartnern bieten wir Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, damit auch diese befähigt werden, den Menschenrechten und dem Umweltschutz in ihrem Geschäftsbereich zur Geltung zu verhelfen.

Wir führen regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Geschäftspartner kontrollieren wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Vorgaben. Insbesondere vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen werden unmittelbare Zulieferer einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen.

Wir verlangen von Geschäftspartnern, unsere menschenrecht- und umweltbezogenen Erwartungen in der Lieferkette weiterzugeben und ihre Einhaltung laufend zu überprüfen.

d) Abhilfe leisten

Wirksame Abhilfemaßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eintritt oder unmittelbar bevorsteht.

Die Funk Gruppe leitet Abhilfemaßnahmen umgehend nach Identifizierung eines entsprechenden Verstoßes ein. Dabei entwickeln wir für jede Situation und jeden unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer maßgeschneiderte Abhilfemaßnahmen, um Verstöße zielgerichtet zu beenden. Zugleich haben wir eine Reihe von Rahmenmaßnahmen entwickelt, die im Sinne eines Baukastenprinzips sofort aktiviert und zur Reaktion auf Verstöße mit konkreten Inhalten gefüllt werden können.

Für jede Abhilfemaßnahme definieren wir einen Prozess, Erfolgsziele und eine klare unternehmensinterne Zuständigkeit. Jede Abhilfemaßnahme enthält einen konkreten Zeitplan und kann mit Zwischenzielen versehen werden. Die systemgestützten Maßnahmenprozesse vernetzen alle relevanten Akteure.

e) Hinweisen nachgehen

Eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt ein funktionierendes Beschwerdeverfahren, das für alle Betroffene in der Lieferkette – von Mitarbeitenden über Zulieferer bis hin zu Dritten, die durch unsere oder die Aktivitäten unserer Zulieferer beeinträchtigt werden – zugänglich ist. Dabei ist wichtig, dass Hinweise anonym und vertraulich abgegeben werden können.

Unser über unsere Internetpräsenz, per E-Mail und Telefon zugängliches Hinweisgebersystem berücksichtigt die Komplexität unserer Lieferkette. Jegliche Zugangsschwelle ist niedrig gesetzt, um die Abgabe von Hinweisen so einfach wie möglich zu gestalten.

Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig. Die mit der Bearbeitung von Hinweisen befassten Mitarbeitenden unterliegen im Rahmen des Beschwerdemanagements keinen Weisungen; ihre Neutralität ist gewahrt. Jede Beschwerde löst einen Bewertungs- und Maßnahmenprozess aus, am Ende derer die Beendigung des berichteten Verstoßes oder die Minimierung eines erkannten Risikos steht.

Eingereichte Hinweise und Beschwerden werden zudem im Rahmen der Risikoanalyse berücksichtigt.

f) Dokumentation und Berichterstattung

Die Umsetzung aller Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert. Über ein zentrales Risikomanagementsystem vernetzen wir sämtliche uns zugänglichen Informationen über erkannte Risiken und ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Wir bekennen uns zudem zu einer transparenten Kommunikation zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Herausforderungen, denen die Funk Gruppe ausgesetzt ist. Durch unsere öffentliche Berichterstattung kommunizieren wir mindestens jährlich erkannte Risiken, ergriffene Maßnahmen und den erzielten Fortschritt.

Die Funk Gruppe verpflichtet sich zur fortlaufenden Überprüfung, Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer eigenen Maßnahmen. Die Effektivität und Wirksamkeit aller menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten müssen stets gewährleistet sein. Wirksamkeitsüberprüfungen finden anlassbezogen und mindestens jährlich statt.

Gezeichnet von:
Ralf Becker, Christoph Bülk, Dr. Anja Funk-Münchmeyer, Hendrik Löffler, Bernhard Schwanke

Die Geschäftsführung der Funk Gruppe GmbH

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